Gutachter-Kooperation · Marl und Kreis Recklinghausen

Ständige Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Nach dem Unfall entscheidet das Gutachten, was Sie bekommen. Deshalb arbeiten wir ständig mit dem Kfz-Sachverständigen Joel Kowalczyk aus Marl zusammen – zwei Betriebe, klar getrennte Rollen, ein Ablauf. Und die Wahl bleibt bei Ihnen.

Joel Kowalczyk bespricht die Begutachtung mit einer Kundin

Warum das wichtig ist

Warum ein eigener Sachverständiger zählt

Ihr Wahlrecht

Sie wählen den Gutachter

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst beauftragen. Seine Kosten gehören bei klarer Haftung zum ersatzfähigen Schaden – die gegnerische Versicherung erstattet sie (§ 249 BGB). Niemand darf Ihnen einen Gutachter vorschreiben.

Der Richtwert

Ab wann ein Gutachten sinnvoll ist

Als Richtwert aus der Rechtsprechung gilt: Unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden genügt meist ein Kostenvoranschlag, darüber ist ein Gutachten angemessen. Das ist ein Richtwert, keine feste Grenze – im Zweifel rufen Sie kurz an.

Der Unterschied

Unabhängig heißt vollständig

Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Restwert und Wiederbeschaffungswert – die Grundlage für alles, was wir danach für Sie geltend machen.

Wer was macht

Technik und Recht – getrennt, aber abgestimmt

Zwei Berufe, zwei Betriebe. Damit Sie nichts doppelt erzählen müssen, stimmen wir uns ab – auf Ihren Wunsch, nie ohne Sie.

Technik

Kfz-Sachverständiger Joel Kowalczyk

  • Besichtigung vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause
  • Fotodokumentation, Reparaturkalkulation, Wertminderung, Restwert
  • Das Gutachten gehört Ihnen – und geht auf Ihren Wunsch an uns

Recht

Rechtsanwalt Oliver Stemann

  • Prüfung des Gutachtens auf alle erstattungsfähigen Positionen
  • Anmeldung der Ansprüche und Durchsetzung gegenüber der Versicherung
  • Antwort auf jede Kürzung – schriftlich, mit Begründung, in Ihrem Namen
Kfz-Sachverständiger Joel Kowalczyk unter der Hebebühne

Der Sachverständige

Joel Kowalczyk

  • Kfz-Sachverständiger
  • Kfz-Sachverständigenbüro Kowalczyk, Marl
  • Kfz-Sachverständiger für Unfallschäden und Fahrzeugbewertung

Joel Kowalczyk begutachtet Unfallschäden im Kreis Recklinghausen, im Ruhrgebiet und im südlichen Münsterland – vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Sein Gutachten ist die technische Grundlage, auf der wir Ihre Ansprüche anmelden.

Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrem Anruf – vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Das Gutachten liegt meist zwei bis drei Werktage nach der Besichtigung vor und geht auf Ihren Wunsch direkt an uns.

Eigenständiger Betrieb, eigene Website: unser Kooperationspartner, Kfz-Sachverständiger Joel Kowalczyk

Werkstätten

Fachwerkstätten der Region – Ihre Wahl

Der Sachverständige arbeitet mit Fachwerkstätten der Region zusammen, die nach Gutachten reparieren und die Reparatur dokumentieren. Das erleichtert die Abrechnung – vorschreiben tut Ihnen die Werkstatt niemand, auch wir nicht.

Verweist die gegnerische Versicherung auf eine günstigere Werkstatt, prüfen wir, ob das in Ihrem Fall zulässig ist, bevor Sie sich festlegen.

Transparenz

Zwei selbständige Betriebe

Kfz-Sachverständigenbüro Kowalczyk und Kanzlei Stemann sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen.

Freie Wahl

Gutachter, Werkstatt und Anwalt wählen Sie selbst. Eine Empfehlung erhalten Sie nur auf Wunsch – und sie verpflichtet Sie zu nichts.

Keine Vergütung

Für Empfehlungen fließt in keine Richtung eine Vergütung – kein Geld, keine Rechnungsübernahme, keine Sachleistung.

Getrennte Daten

Ihr Gutachten geht nur auf Ihren Wunsch vom Sachverständigen an uns. Wie das datenschutzrechtlich abläuft, steht in der Datenschutzerklärung.

Ablauf

Vom Gutachtertermin bis zur Auszahlung

1

Gutachtertermin

Der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug und erstellt das Gutachten. Sie erhalten es – es gehört Ihnen.

2

Gutachten geht auf Ihren Wunsch an uns

Ein Anruf genügt. Wir lesen das Gutachten vollständig – jede Position, nicht nur die Reparaturkosten.

3

Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung

Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Kostenpauschale – alles, was das Gutachten trägt, in einem Schreiben.

4

Zahlung prüfen, Kürzungen beantworten

Zahlt die Versicherung weniger, prüfen wir jede Kürzung gegen das Gutachten und antworten schriftlich. Sie hören von uns, bevor Sie etwas entscheiden müssen.

Häufige Fragen zum Gutachten

Was Sie zum Gutachter wissen sollten

Wer zahlt den Gutachter nach dem Unfall?

Bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung: Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Bei Mitverschulden werden sie anteilig erstattet, und unterhalb des Bagatellbereichs kann die Versicherung einwenden, ein Kostenvoranschlag hätte genügt.

Was macht ein Kfz-Gutachter?

Er stellt den Schaden unabhängig fest: Besichtigung, Fotodokumentation, Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Das Gutachten ist die Grundlage, auf der die Versicherung reguliert – und auf der wir Ihre Ansprüche anmelden. Der Sachverständige arbeitet für Sie, nicht für die Versicherung.

Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter einschalten?

Möglichst bevor die Versicherung besichtigt und bevor repariert wird – solange der Schaden unverändert ist. Als Richtwert: Ab etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden ist ein Gutachten angemessen, darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel rufen Sie an, wir stimmen es mit dem Sachverständigen ab.

Kontakt

Nach dem Gutachtertermin: ein Anruf genügt

Sie schildern kurz, was passiert ist, wir sagen Ihnen, was als Nächstes kommt. Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden in Bürozeiten.