Gutachter-Kooperation · Marl und Kreis Recklinghausen
Ständige Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen
Nach dem Unfall entscheidet das Gutachten, was Sie bekommen. Deshalb arbeiten wir ständig mit dem Kfz-Sachverständigen Joel Kowalczyk aus Marl zusammen – zwei Betriebe, klar getrennte Rollen, ein Ablauf. Und die Wahl bleibt bei Ihnen.

Warum das wichtig ist
Warum ein eigener Sachverständiger zählt
Sie wählen den Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst beauftragen. Seine Kosten gehören bei klarer Haftung zum ersatzfähigen Schaden – die gegnerische Versicherung erstattet sie (§ 249 BGB). Niemand darf Ihnen einen Gutachter vorschreiben.
Ab wann ein Gutachten sinnvoll ist
Als Richtwert aus der Rechtsprechung gilt: Unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden genügt meist ein Kostenvoranschlag, darüber ist ein Gutachten angemessen. Das ist ein Richtwert, keine feste Grenze – im Zweifel rufen Sie kurz an.
Unabhängig heißt vollständig
Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Restwert und Wiederbeschaffungswert – die Grundlage für alles, was wir danach für Sie geltend machen.
Wer was macht
Technik und Recht – getrennt, aber abgestimmt
Zwei Berufe, zwei Betriebe. Damit Sie nichts doppelt erzählen müssen, stimmen wir uns ab – auf Ihren Wunsch, nie ohne Sie.
Technik
Kfz-Sachverständiger Joel Kowalczyk
- Besichtigung vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause
- Fotodokumentation, Reparaturkalkulation, Wertminderung, Restwert
- Das Gutachten gehört Ihnen – und geht auf Ihren Wunsch an uns
Recht
Rechtsanwalt Oliver Stemann
- Prüfung des Gutachtens auf alle erstattungsfähigen Positionen
- Anmeldung der Ansprüche und Durchsetzung gegenüber der Versicherung
- Antwort auf jede Kürzung – schriftlich, mit Begründung, in Ihrem Namen

Der Sachverständige
Joel Kowalczyk
Joel Kowalczyk begutachtet Unfallschäden im Kreis Recklinghausen, im Ruhrgebiet und im südlichen Münsterland – vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Sein Gutachten ist die technische Grundlage, auf der wir Ihre Ansprüche anmelden.
Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrem Anruf – vor Ort, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Das Gutachten liegt meist zwei bis drei Werktage nach der Besichtigung vor und geht auf Ihren Wunsch direkt an uns.
Werkstätten
Fachwerkstätten der Region – Ihre Wahl
Der Sachverständige arbeitet mit Fachwerkstätten der Region zusammen, die nach Gutachten reparieren und die Reparatur dokumentieren. Das erleichtert die Abrechnung – vorschreiben tut Ihnen die Werkstatt niemand, auch wir nicht.
Verweist die gegnerische Versicherung auf eine günstigere Werkstatt, prüfen wir, ob das in Ihrem Fall zulässig ist, bevor Sie sich festlegen.
Transparenz
Zwei selbständige Betriebe
Kfz-Sachverständigenbüro Kowalczyk und Kanzlei Stemann sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen.
Freie Wahl
Gutachter, Werkstatt und Anwalt wählen Sie selbst. Eine Empfehlung erhalten Sie nur auf Wunsch – und sie verpflichtet Sie zu nichts.
Keine Vergütung
Für Empfehlungen fließt in keine Richtung eine Vergütung – kein Geld, keine Rechnungsübernahme, keine Sachleistung.
Getrennte Daten
Ihr Gutachten geht nur auf Ihren Wunsch vom Sachverständigen an uns. Wie das datenschutzrechtlich abläuft, steht in der Datenschutzerklärung.
Ablauf
Vom Gutachtertermin bis zur Auszahlung
Gutachtertermin
Der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug und erstellt das Gutachten. Sie erhalten es – es gehört Ihnen.
Gutachten geht auf Ihren Wunsch an uns
Ein Anruf genügt. Wir lesen das Gutachten vollständig – jede Position, nicht nur die Reparaturkosten.
Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung
Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Kostenpauschale – alles, was das Gutachten trägt, in einem Schreiben.
Zahlung prüfen, Kürzungen beantworten
Zahlt die Versicherung weniger, prüfen wir jede Kürzung gegen das Gutachten und antworten schriftlich. Sie hören von uns, bevor Sie etwas entscheiden müssen.
Häufige Fragen zum Gutachten
Was Sie zum Gutachter wissen sollten
Wer zahlt den Gutachter nach dem Unfall?
Bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung: Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Bei Mitverschulden werden sie anteilig erstattet, und unterhalb des Bagatellbereichs kann die Versicherung einwenden, ein Kostenvoranschlag hätte genügt.
Was macht ein Kfz-Gutachter?
Er stellt den Schaden unabhängig fest: Besichtigung, Fotodokumentation, Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Das Gutachten ist die Grundlage, auf der die Versicherung reguliert – und auf der wir Ihre Ansprüche anmelden. Der Sachverständige arbeitet für Sie, nicht für die Versicherung.
Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter einschalten?
Möglichst bevor die Versicherung besichtigt und bevor repariert wird – solange der Schaden unverändert ist. Als Richtwert: Ab etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden ist ein Gutachten angemessen, darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel rufen Sie an, wir stimmen es mit dem Sachverständigen ab.
Kontakt
Nach dem Gutachtertermin: ein Anruf genügt
Sie schildern kurz, was passiert ist, wir sagen Ihnen, was als Nächstes kommt. Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden in Bürozeiten.